Ein Damoklesschwert mit Namen «Art. 77/2 ZGB»
9. August 2011 | Von Hajo Strohm
An der diesjährigen Generalversammlung der IG-TPG trat Charlotte Moser nach zwölf Jahren als Obfrau zurück. Da kein Nachfolger gefunden wurde wird nun schriftlich an die Obleute appelliert, sie sollen sich überlegen wer das Amt des Obmannes oder der Obfrau übernehmen wolle. Sollte sich niemand bereit erklären, dann droht laut Art. 77/2 ZGB die Auflösung der IG.



