Ab dem 1. Januar 2001 werden die Fasnachtscliquen definitiv zur Kasse gebeten. Dies hat eine Abklärung des Fasnachts-Comités bei der kantonalen Steuerverwaltung ergeben. «Müssen die Cliquen neuerdings auch eine Steuererklärung ausfüllen und Steuern bezahlen», lautete die Fragestellung. Die lapidare Antwort gibt das Schreiben des Comités, das vor einigen Tagen den Cliquen-Obleuten auf den Tisch geflattert ist, gleich selbst: «Im Prinzip: ja.»
Was heisst dies nun konkret? Cliquen, die einen jährlichen Vermögensertrag grösser als 5000 Franken erwirtschaften (beispielsweise aus Zinsen), müssen im kommenden Jahr in der Tat eine Steuererklärung ausfüllen. Gleiches gilt für diejenigen, die aktiv einen Cliquenkeller bereiben. Entsteht für die Clique ein Gewinn, der nicht durch die Fasnachtsauslagen konsumiert werde, so sei dieser steuerbar, führt das Comité weiter aus. «Die Fasnachtscliquen verfolgen einen im besten Sinne des Wortes eigennützigen Zweck», so das Fazit der Steuerbehörde. «Deshalb erfüllen sie die Voraussetzungen an eine Steuerbefreiung weder bei der kantonalen noch bei der Bundessteuer.»
Vermögende und gut wirtschaftende Vereine dürfen den Steuerbatzen bereits jetzt in der Cliquenkasse bereit legen. An den Kanton geht eine Gewinnsteuer von neun Prozent, wobei vorgängig ein Freibetrag von 10000 Franken geltend gemacht werden kann. Dort, wo das ausgewiesene Eigenkapital mehr als 50000 Franken beträgt, kommt zudem eine Kapitalsteuer von 5,25 Promille zur Anwendung. Und auch die Eidgenossenschaft kassiert mit: Gewinne ab 5000 Franken werden mit 4,25 Prozent besteuert. «Bei Bund und Kanton gilt, dass Gewinne, soweit sie aus Mitgliederbeiträgen oder freiwilligen Zuwendungen resultieren, nicht besteuert werden», halten die Basler Steuervögte mildernd fest.
Für weiteren Zünd- und Gesprächsstoff dürfte das ab 1. Januar 2001 in Kraft tretende Mehrwertsteuergesetz sorgen, da dies zusätzlich Auswirkungen auf die gut gehenden Cliquenkeller haben kann. «Das Ausfüllen einer Steuererklärung heisst noch lange nicht, dass auch effektiv Steuern bezahlt werden müssen», so das Fasnachts-Comité. «Wer aber die Steuerdeklaration verweigert oder Steuern hinterzieht, muss mit finanziellen Nachteilen rechnen.» Ob schon bald mit den ersten Fasnachts-Schwarzgeldkonten auf den Kanalinseln oder in Liechtenstein gerechnet werden muss?
Weitere Informationen für die Cliquen gibts bei der Steuerverwaltung, Abteilung Juristische Personen (Tel. 267 97 86).



