Neues Gastwirtschaftsgesetz: Cliquenkeller vor dem Aus?

13. Januar 2005 | Von | Kategorie: Nachrichten

Die Behauptungen, welche die Gegner des neuen Gastwirtschaftsgesetzes in die Landschaft setzen, sind happig und der Ton harsch: In einem Argumentarium, dass verschiedenen Exponenten von Fasnachtscliquen zugemailt wurde und auf der Internet-Seite von «Kulturstadt jetzt» nachzulesen ist, heisst es apodiktisch: «Cliquenkeller und Vereinswirtschaften in Bedrängnis – Ein Fusstritt gegen Basler Traditionen.»

Es würden «unzumutbare Beschränkungen» drohen, wenn das neue Gesetz angenommen werde, liest man weiter; bemängelt wird insbesondere, dass für Vereins- und Clubwirtschaften – und damit auch für die Cliquenkeller – die Polizeistunde bereits um 24 Uhr gilt. Und «Kulturstadt jetzt» setzt noch einen drauf: «Die Verantwortlichen dieser Lokale sind sich bisher wohl nicht bewusst gewesen, welche Beschneidung ihnen droht. Wer schon einmal einem Anlass beigewohnt hat, der weiss, dass dort um 24 Uhr noch lange nicht Schluss ist.»

Tatsächlich setzt das neue Gesetz den Vereinswirtschaften klare Grenzen. § 12 bestimmt, dass die Bewilligung dazu berechtigt, die Mitglieder «mit einer kleinen Auswahl einfacher Speisen» sowie mit Getränken bis zu vier Tage pro Woche für je sechs Stunden bis höchstens 24 Uhr zu bewirten. Im bisher geltenden Wirtschaftsgesetz heisst es dazu in § 46, dass die Bewilligungsbehörde die Öffnungszeiten festlegt.

In der Praxis ändere sich für die Cliquenkeller aber gar nichts, erklärt dazu der mittlerweile pensionierte Kurt Ehret, bis Ende letzten Jahres Leiter der Administrativen Dienste. Mehr als die neu geltenden vier Wochentage bis 24 Uhr sei den Kellern auch unter dem bisherigen Regime als genereller Rahmen nicht zugestanden worden. Man habe sich aber immer kulant gezeigt und für spezielle Anlässe grosszügigere Lösungen gefunden. Zu verhindern – so Ehret – gelte es aber mit dem neuen wie dem bestehenden Gesetz, dass Cliquenkeller ohne die erforderlichen Bewilligungen klammheimlich zu ganz normalen Baizen mutierten und damit zu einer unlauteren Konkurrenz zu den Restaurants, deren Inhaber ein Wirtepatent besitzen müssen.

Tatsächlich sind im alten wie im neuen Gesetz Ausnahmeregelungen fixiert, und zwar eher liberaler im neuen Gastwirtschaftsgesetz. Hier ist klar festgehalten: «In begründeten Ausnahmen kann die Bewilligungsbehörde für einzelne Anlässe oder mehrere Tage» längere Oeffnungszeiten genehmigen. Im bestehenden Wirtschaftsgesetz heisst es eher restriktiver: «In beschränktem Umfang können Freinachtsbewilligungen erteilt werden.»

Ein Sturm im Wasserglas also, respektive blosse Abstimmungspropaganda? Ja, meint, Kurt Ehret, der betont, dass bei den Vereinslokalen mit dem neuen Gesetz nur die gängige Praxis festgeschrieben wurde. Zudem sei festgehalten, dass nicht das Gastwirtschaftsgesetz die Oeffnungszeiten allenfalls einschränken wird, sondern die Lärmschutzverordnung. Und noch etwas gibt Ehret zu bedenken: «Sollte das neue Gesetz nicht angenommen werden, müssen alle gastgewerblichen Betriebe – also auch die Cliquenkeller – weiterhin die umsatzabhängigen Gastwirtschaftsabgaben bezahlen.

Dass die Suppe nicht so heiss gegessen wird, wie sie von «Kulturstadt jetzt» angerührt wird, glauben wohl auch die Gesetzesgegner. Sie drohen den Verantwortlichen der Cliquenkeller zwar mit dem Schlimmsten, schränken aber gleichzeitig auf ihrer Homepage ein: «Es sei denn sie haben bereits mit dem Leiter der Administrativen Dienste PMD ein Päckli geschnürt, der sich in der vorberatenden Kommission dahingehend geäussert hat, man werde schon einen Weg finden.» Dem Angesprochenen treiben solche Sätze die Zornseröte ins Gesicht: «Erstaunlich, dass Dritte angeblich genau wissen, was in der Kommission wer wie gesagt hat. Es wurden und werden keine Päckli geschnürt! Aber die neuen Regeln werden wie die Bestehenden mit Augenmass und gesundem Menschenverstand angewandt.»

Und das Beste noch zum Schluss: Selbstverständlich sind die Cliquenkeller an der Fasnacht selbst keinen zeitlichen Beschränkungen unterworfen – ganz egal, ob das neue Gastwirtschaftgesetz angenommen wird oder nicht.