Das Fasnachts-Comité weist darauf hin, dass der Regierungsrat die Lange Erlen für sieben Wochen für Marschübungen frei gegeben hat. Ab dem 15. Januar 2022 dürfen Cliquen und Guggen-Musiken in der Lange Erlen draussen üben. Die Basler Regierung hat das entsprechende Waldgesetz temporär so angepasst. In normalen Jahren darf erst 4 Wochen vor der Fasnacht in den Langen Erlen musiziert werden.
Damit versucht der Regierungsrat die Situation der Cliquen etwas zu entschärfen. Derzeit rät der Kantonsarzt aufgrund der epidemiologischen Lage von Übungen mit Blasinstrumenten in Innenräumen dringend ab. Allenfalls können diese durchgeführt werden, wenn die teilnehmenden Personen über ein negatives Testergebnis verfügen (siehe Beitrag unter Comité-News oder auch https://www.coronavirus.bs.ch/massnahmen-und-veranstaltungen.html)
Das Fasnachts-Comité macht darauf aufmerksam, dass es grundsätzlich nicht verboten ist, auf dem Stadtgebiet draussen zu trommeln und zu pfeifen. Marschübungen und Stehproben sind also unter Einhaltung der Nachtruhe (und Spitalzonen) draussen möglich. Die Cliquen und Guggen sind aber gebeten, das Ruhe-Bedürfnis der Bevölkerung zu respektieren und die Randzeiten nicht übermässig zu strapazieren.



