Das allgemeine Trommelverbot, welches bislang in Basel gegolten hatte, wird aufgehoben. Aufgehoben wird damit auch eine Verordnung, die sichtlich überaltert war. Dies erklärte die Basler Regierung nach ihrer letzten November-Sitzung.
Es war ja fast schon ein Paradoxon: Ausgerechnet in der Tambouren-Hochburg Basel war das Trommeln generell untersagt. Gestanden hatte dies in der «Verordnung in betreff des Trommelns», die vom 10. Januar 1852 (!) her rührt. Begründet wurde das Trommelverbot damals unter anderem damit, dass Fuhrpferde nicht scheu gemacht werden dürften.
Da Fuhrpferde nun doch ein deutlich seltenerer Anblick geworden sind und die Verordnung auch sonst als eher antiquiert anzusehen ist, konnte sich der Basler Regierungsrat an seiner letzten Sitzung dazu durchringen, die Verordnung aufzuheben. Sie kam damit einem Vorstoss des mittlerweile zurückgetretenen CVP-Grossrats Balz Herter nach, der genau dieses gefordert hatte.
Massgebend für die Regelung der Fasnacht sind gegenwärtig die «Polizeivorschriften betreffend die Fasnacht», die wiederum auf das Polizeigesetz, das Übertretungsstrafgesetz sowie auf das Strassenverkehrsrecht abgestützt sind. In den Polizeivorschriften wird das Trommeln, Pfeifen und Musizieren ab dem fünften Wochenende vor der Fasnacht, in der Zeit während der Fasnacht sowie an den drei der Fasnacht folgenden Sonntagen geregelt. Durch die Aufhebung der Trommelverordnung darf ansonsten das ganze Jahr hindurch von Montag bis Samstag am 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr ohne Bewilligung getrommelt werden.



