Feuerpolizei geht in die Keller

17. Oktober 2005 | Von | Kategorie: Nachrichten

«Laider kenne mer der Käller wäge de verscherfte gsetzlige Bestimmige (…) numme no intärn wytervermiete», lautet der erste Satz unter der Rubrik «Käller» auf der Homepage der «Aagfrässene». Dieser Satz ziehlt auf das neue «Beizengesetz» und könnte bald auch anderweitig Bedeutung erlangen: Die Feuerpolizei Basel-Stadt wird die Cliquenkeller kontrollieren.

Feuerwehrkommandant Roland Bopp machen die Cliquenkeller «etwas
Bauchweh»: «Gewisse Keller haben eine steile Treppe und unten einen
Raum, bei dem die Fluchtmöglichkeiten eingeschränkt sind. Wenn Panik
und starker Rauch entstünde, sei die Gefahr gross, dass die Feuerwehr
die Leute nicht mehr rechtzeitig rausbekomme und sie sich gegenseitig
zu Tode trampeln», meint Bopp. Die Personen sollten sich selbst retten
können: «Wenn sie bei einem Brand warten müssen, bis die Feuerwehr da
ist, dann haben sie schlechte Chancen», sagt Bopp, der selber auch
Fasnächtler ist. Die Cliquenkeller seien kein «Hochsicherheitsrisiko», aber man müsse sie prüfen. Die Feuerpolizei ist ein «Wegbereiter» für Feuerwehr und
Flüchtende: «Unser Einsatz ist einfacher, aber auch für die Besucher
der Lokalitäten wichtig», sagt der Kommandant. Ein Einsatz der
Feuerwehr ist an der Fasnacht wegen der vielen Leute bereits
«langsamer».

Die «Luschtmelch» haben ihren kleineren Keller in der Steinenvorstadt.
«In den letzten 30 Jahren ist nichts passiert», versichert Renate
Burkhalter, die sich um den Keller kümmert. Das führt sie auch auf die
Disziplin der Kellerbesucher zurück. Kein Dekorationsmaterial, keine
Kerzen, die Aschenbecher werden in eine separate Büchse entleert, zwei
Feuerlöscher stehen bereit und der einzige Aufgang ist mit
Notausgangschildern beleuchtet. Letzteres war eine Auflage, als die
Feuerpolizei vor etwa fünf Jahren kontrollierte. Zudem sind höchstens
50 Personen gleichzeitig im Keller.

Probleme sollen behoben werden

Die Guggemuusig «Baggemugge» hat ihren Keller bald 40 Jahre an der
Binningerstrasse bei der Heuwaage. «Es gäbe sicher Dinge, die man
bemängeln könnte», meint Kellerchef René Löliger. Er verwendet nur
schwer brennbares Dekorationsmaterial und Feuerlöscher stehen bereit.
In den Keller passen nur 40 Personen. «Falls es bei uns ein Problem
gäbe, würden wir es beheben», sagt Ueli Gentsch. Der Kellermeister der
«Lälli-Clique» testet selber den Notausgang und zeigt seinen
Cliquenmitglieder, wie man ihn öffnet. Neben Feuerlöscher verfügt der
Keller an der St. Alban-Vorstadt auch über Feuerlöschdecken. «Wir haben
jemanden in der Clique, der sich mit Brandbekämpfung auskennt», freut
sich Gentsch.

Der «Bebbi»-Keller am Luftgässlein hat nur einen Eingang. Kellerwirt Dölf
Studer geht davon aus, dass er oben an der Türe eine Lampe befestigen
muss. Sonst könne nicht viel verbessert werden. Am Pfeffergässlein
befindet sich der Keller der «Opti-Mischte». Kellerobmann Schaggi Rychen
will vor der Fasnacht den Notausgang nochmals testen. Einer möglichen
Kontrolle sieht auch er gelassen entgegen. Er verzichtet auf Dekoration
und Kerzen.

Bei vielen Cliquenkeller werden keine grossen Umbauten möglich sein, um
einen zweiten Notausgang einzurichten. Daher muss eine maximale
Besucherzahl festgelegt werden. Das könnte sich auf den Umsatz
auswirken. Dagegen sollten vollgestopfe Keller, in denen das
Servierpersonal nicht mehr durchkommt, der Vergangenheit angehören. Die
Feuerpolizei und ihre Kontrollen sind in Fasnachtskreisen ein Thema.
Grundsätzlich befürworten die meisten Fasnächtler die Kontrollen ohne
Einwände: Die «drey scheenschte Dääg» sollen auch die schönsten
bleiben.

Bei Brand sind die Cliquen haftbar

Die Feuerpolizei muss ihren Kontrollauftrag wahrnehmen. Sie ist
verpflichtet, regelmässig öffentlich zugängliche Gebäude zu
kontrollieren. «Macht dies die Feuerpolizei nicht, so hat sie einen
aktiven Fehler begangen», meint Strafgerichtspräsident Lukas Faesch.
Trotzdem könne man die Feuerpolizei nicht unbedingt haftbar machen.
«Ein Brand entsteht ja nicht aus der Nachlässigkeit der Feuerpolizei»,
sagt Faesch. Allerdings könnte ihr eine Mitursache angelastet werden,
wenn sie zum Beispiel eine vorhande Feuertüre nicht kontrolliert. «Die
Frage ist heikel, im Zweifelsfall eher nein», meint der
Strafgerichtspräsident. Da die Feuerpolizei in den letzten Jahren
personell aufgerüstet worden ist, sind – theoretisch – mehr Kontrollen
möglich. «Wenn man mehr Leute hat, dann müsse man auch mehr machen»,
meint Faesch. Er sieht in erster Linie Konsequenzen für die
Feuerpolizei, falls sie bei der Kontrolle Fehler machen sollte. Haftbar
blieben die Cliquen, wenn sie die Anordnungen der Feuerpolizei nicht
umsetzen sollten.