Da an der Fasnacht die Cliquenkeller auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind gilt dort auch das Rauchverbot, wie die BaZ heute mitteilt. Denn im «Merkblatt Fasnacht 2011» vom Bauinspektorat steht: «Gestützt auf das Gesetz über das Gastgewerbe und das Gesetz über Sammlungen in der Öffentlichkeit (Kollektiergesetz) mit den dazugehörenden Verordnungen wird für die Fasnacht 2011 folgendes festgelegt: In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen, die dem Gastgewerbegesetz unterstellt sind, darf nicht geraucht werden. Als Innenräume gelten auch Zelte, Wintergärten oder Eingangshallen, sofern sie auf mehr als der Hälfte aller Seiten geschlossen sind. Sind Vereins- und Clubwirtschaften ausnahmsweise für die Öffentlichkeit zugänglich, darf auch in Vereins- und Clubwirtschaften nicht geraucht werden.»



