Gegner geben nicht auf: Erneuter Einspruch gegen Basel Tattoo

28. Mai 2013 | Von | Kategorie: Medienmitteilungen

Medienmitteilung - RubrikenbildDas Komitee „Heb Sorg zum Glaibasel“ hat gegen die von der Allmendverwaltung am 21. Mai 2013 ausgesprochene Bewilligung für das Basel Tattoo 2013 Beschwerde eingereicht. Damit ist klar, was von Beginn weg offensichtlich war – im Kern geht es den Rekurrierenden nur um eines: um die Verhinderung des Basel Tattoo.

Die Aussage der Rekurrierenden, die stets behauptet hatten, sie seien nicht grundsätzlich gegen das Basel Tattoo und es ginge ihnen lediglich um das Wohl der Anwohner, ist mit dem jetzigen Vorgehen mehr als fragwürdig. Das Komitee „Heb Sorg zum Glaibasel“ um Thomas Mächler, Anita Lachenmeier, Ruth Sutter und Irène Thiriet hat gegen die von der Allmendverwaltung am 21. Mai 2013 ausgesprochene Bewilligung für das Basel Tattoo 2013 erneut Beschwerde eingereicht. Dies obwohl die Bewilligung mit empfindlichen Auflagen für die Organisatoren des Basel Tattoo verknüpft ist: Erstens dürfen keine chemischen Toilettenanlagen zum Einsatz kommen und zweitens muss die Rasenfläche komplett frei bleiben. Damit hatte die Allmendverwaltung im zentralen Streitpunkt den Forderungen der Rekurrierenden vollauf entsprochen, da es ihnen – angeblich zum Wohle der Anwohner – im Grundsatz immer nur um das komplette Freibleiben der Rasenfläche ging.

Trotzdem wurde nun vom Komitee „Heb Sorg zum Glaibasel“ auch gegen diese mit Auflagen verknüpfte Bewilligung Beschwerde eingereicht. Dies bedeutet eine aufschiebende Wirkung für den Rekurs und faktisch, dass das Basel Tattoo weniger als zwei Monate vor der Premiere noch immer ohne Bewilligung dasteht.

Erik Julliard, den die Nachricht heute Morgen überraschend erreichte, meint dazu: „Nach dem langen Hin und Her rund um die Bewilligung, was uns Zeit, Geld und vor allem viel Nerven gekostet hat, ging ich nun davon aus, dass das Thema endlich vom Tisch sei und man vorwärts schauen könnte. Auch wenn wir mit den Auflagen zur Bewilligung nicht glücklich waren, waren wir nun bestrebt, uns mit der Situation abzufinden und das Bestmögliche daraus zu machen. Dass nun auch gegen diesen Entscheid Beschwerde eingereicht wird, ist nicht nur frustrierend, sondern vor allem enttäuschend für mich und das ganze Team, das mit Hochdruck an den Vorbereitungen für das diesjährige Basel Tattoo arbeitet.“

Damit ist klar, was von Beginn weg offensichtlich war – die Gründe für den Rekurs gegen die Bewilligung des Basel Tattoo zum Wohle der Anwohner waren stets nur vorgeschoben. Im Kern ging es den Rekurrierenden immer nur um eines: um die Verhinderung des Basel Tattoo. Nun sind die Verantwortlichen des Basel Tattoo gespannt, wie der Kanton Basel-Stadt diese Situation zu lösen vermag.