Marschübungen

17. Januar 2013 | Von | Kategorie: Comité News

Rubrikenbild Comité NewsAb dem fünften Wochenende vor der Fasnacht sind Marschübungen für Cliquen und Gugge-Musiken im Freien erlaubt, damit das Musizieren ohne Noten, sowie das Marschieren im Gleichschritt an der Fasnacht klappt; allerdings nur in wenig besiedelten Gebieten der Stadtperipherie und der Landgemeinden. Die nächsten Marschübungen können somit ab 19. Januar 2013 durchgeführt werden. Die folgenden Zeiten sind unbedingt einzuhalten: Werktage: 07.00 – 22.00 Uhr, Sonntage: 10.30 – 22.00 Uhr.

1952 wurde in Basel ein Gesetz erlassen, welches das Trommeln während des Jahres verbot. Geübt wurde damals in der Regel auf dem sogenannten Böggli. 2011 wurde das Gesetz gelockert. Neu darf also in Häusern auch das Jahr über auf der Trommel geübt werden. Im Weiteren braucht es für ein Ständeli keine Bewilligung mehr.