Der Zentralschweizerische Tambouren- und Pfeiferverband ZTPV sagt JA zum Verfassungsartikel «Musikalische Bildung» – weil die Förderung der musikalischen Bildung für die ganze Gesellschaft ein Gewinn ist.
Eine gute musikalische Ausbildung in den Schulen ist die beste Voraussetzung für die Nachwuchsarbeit in unseren Tambouren- und Pfeifervereinen. Und eine gute Nachwuchsarbeit ist die notwendige Basis für eine erfolgreiche Zukunft unseres Brauchtums. Daher empfiehlt der Vorstand des ZTPV den Verfassungsartikel «Musikalische Bildung» in der Volksabstimmung vom 23. September 2012 anzunehmen.
Der ZTPV ist sich sehr wohl bewusst dass er politisch neutral ist. «Da dieser Verfassungsartikel aber die Zukunft unseres gemeinsamen Hobbys, dem Trommeln und Pfeifen, wesentlich beeinflusst, erlauben wir uns in diesem Fall ausnahmsweise eine Abstimmungsempfehlung.», so der Vorstand.



