Suisa-Brief tönt wie Musik

30. Januar 2004 | Von | Kategorie: Nachrichten

Frohe Kunde von der Suisa, der Schweizerischen Gesellschaft für die
Rechte der Urheber musikalischer Werke: Sie verzichtet definitiv auf die
Erhebung von Urheberrechtsentschädigungen für die Basler Strassenfasnacht.
Diesen Sachverhalt bestätigte gestern auf Anfrage Fasnachts-Comité-Obmann
Felix Rudolf von Rohr. Die Suisa habe ihren Verzicht dem Comité per Brief
vom 13. Januar «abschliessend» mitgeteilt.

Abschliessend deswegen, weil diesem Entscheid eine lange Geschichte
vorausgegangen war. Vor Jahresfrist, genauer am 6. Januar 2003, schreckte
die Pendler-Zeitung «20 Minuten» die Basler Guggenmusiken mit der Meldung
«Jetzt bittet die Suisa Guggen zur Kasse» aus ihren Vorfasnachtsträumen auf.
Selbstredend fühlten sich auch die Cliquen angesprochen und befürchteten,
dass ihr Musizieren an den Cortège-Nachmittagen künftig gebührenpflichtig
werden könnte.

In erster Linie jedoch war das Comité als Organisator der Strassenfasnacht
gefragt. Gegenüber Basler Fasnacht Online (www.fasnacht.ch), das die leidige
Geschichte in mehreren Beiträgen aufgriff, versicherte der damalige
Comité-Obmann Alex Fischer gleich zu Beginn, mit der Suisa eine
einvernehmliche Lösung zu suchen und auch zu finden.

Felix Rudolf von Rohr, Nachfolger des nach der Fasnacht 2003
zurückgetretenen Alex Fischer, rollte gestern gegenüber der bz noch einmal
die Geschichte auf. Es habe zu Beginn des letzten Jahres viele
Missverständnisse gegeben, die Gerüchteküche habe gebrodelt, und
wahrscheinlich seien auch Aussagen seitens der Suisa in den Medien nicht
völlig korrekt wiedergegeben worden. Begonnen hat alles mit der Streetparade
in Zürich. Für diesen Grossanlass müssen die Veranstalter
Urheberrechtsentschädigungen zahlen. Es sei gesetzliche Pflicht der Suisa,
abzuklären, ob ein öffentlicher Anlass als entschädigungspflichtig zu gelten
habe, und darunter falle selbstverständlich auch die Strassenfasnacht.

Im Sommer dann wurde der Comité-Obmann an die GV der Suisa eingeladen, die
in Basel stattfand. Er benutzte die Gelegenheit, beim Nachtessen mit den
zuständigen Suisa-Leuten in Kontakt zu kommen. Ein paar Wochen später lud er
sie zu einem Mittagessen ein und erörterte «in äusserst freundlicher und
offener Atmosphäre» den Standpunkt des Comités. Rudolf von Rohr und
Comité-Mitglied Christoph Bürgin wiesen auf verschiedenste problematische
Aspekte hin, wie etwa: Was ist eigentlich geschützt? Wer ist Komponist? Ist
er oder sie der Suisa angeschlossen? Fragen, die oft nicht schlüssig
beantwortet werden könnten. Von Trommel- oder Piccolo-Kompositionen würden
verschiedenste Versionen gespielt. Um die Höhe der Entschädigung
festzulegen, müsste jede Clique ihre Repertoire bekanntgeben und auflisten,
welchen Marsch sie wieviel Mal getrommelt hat, und, und, und. Den
komplizierten Sachverhalt teilte Rudolf von Rohr der Suisa im Oktober auch
in einem Brief mit.

Nun liegt die von Irène Philipp Ziebold, Leiterin Aufführungs- und
Senderechte bei der Suisa, unterzeichnete Antwort vor: Es könne zwar
grundsätzlich kein Zweifel bestehen, dass es sich bei der Strassenfasnacht
um einen «öffentlichen und urheberrechtsentschädigungspflichtigen Anlass»
handelt, doch wolle die Suisa aufgrund des riesigen Aufwands auf die
Erhebung einer Gebühr verzichten.