An den drei Bummelsonntagen nach der Fasnacht darf im Zentrum von Gross- und Kleinbasel eine Stunde früher als bisher getrommelt, gepfiffen und musiziert werden, das heisst neu von 16 bis 22 Uhr. Dieser Kompromiss berücksichtige die Bedürfnisse der (jüngeren) Fasnächtlerinnen und Fasnächtler nach längeren «Einsatzzeiten» und die Interessen der Bewohnerschaft entlang der Basler «Bummelrouten», schreibt die Regierung. Gleichzeitig beantragt sie dem Parlament, den Vorstoss von Grossrat André Weissen abzuschreiben, in dem der CVP-Politiker Ähnliches angeregt hatte. Jetzt sind wir nur noch gespannt, wie viele Cliquen ihren Bummel direkt in die Stadt verlegen, weil sie nun länger ruessen und pfeifen können.



