17 Mool schloofe… bis zem Morgestraich

13. Februar 2009 | Von | Kategorie: Nachrichten

Die Polizei hält sich an der Fasnacht vornehm zurück, wacht aber darüber, dass diverse Bestimmungen eingehalten werden. So bei den Fahrzeugen. Laternen, Wagen, Chaisen, Requisiten dürfen höchstens 3 Meter breit und wegen der BVB-Oberleitungen höchstens 4 m hoch sein (bei Laternen: 4 m inklusive Träger). Wenn auf der obersten Plattform eines Wagens noch Personen mitfahren, darf deren Boden maximal 2,5 m über der Fahrbahn liegen. Bei Unterführungen und in Strassen mit Tramoberleitungen dürfen sich Mitfahrer nur sitzend aufhalten.