Bummelsonntage

16. März 2014 | Von | Kategorie: Kurz & bündig

Rubrikenbild K&BLaut den «Polizeivorschriften betreffend die Fasnacht» darf an den drei der Fasnacht folgenden Sonntagen im Zentrum Gross- und Kleinbasels von 16.00 bis 22.00 Uhr getrommelt, gepfiffen und musiziert werden (Cliquenbummel).

Das Fasnachts-Comité bittet alle Aktiven, in der Innenstadt nicht vor 16.00 Uhr zu musizieren und Rücksicht auf den Tramverkehr zu nehmen. Der Trambetrieb in der Innenstadt wird zwar je nach Publikumsaufkommen gestoppt, nicht aber am Steinenberg. Die Einheiten, die in Richtung Bankverein marschieren sollen bitte links gehen und die Geleise freihalten.