Ab 8. Februar 2014 können wieder Marschübungen im Freien durchgeführt werden.
Achtung: bei der Tramschlaufe Eglisee ist der Zugang zum Veloweg wegen einer Baustelle gesperrt. Empfehlung: für Marschübungen in den Langen Erlen bitte den Zugang Niederholz benutzen.
In den «Polizeivorschriften vom 9. Dezember 2013 die Fasnacht betreffend» steht:
b) Vor und nach der Fasnacht
1 Ab dem fünften Wochenende vor der Fasnacht sind Marschübungen (Trommeln, Pfeifen und Musizieren) grundsätzlich in wenig besiedelten Gebieten der Stadtperipherie und der Landgemeinden auch im Freien zu folgenden Zeiten erlaubt:
– während der Woche von 07.00 bis 22.00 Uhr,
– an Sonntagen von 10.30 bis 22.00 Uhr.
2 Bei berechtigten Klagen, insbesondere seitens der Anwohner, kann die Polizei die Einstellung anordnen.
3 An den drei der Fasnacht folgenden Sonntagen darf im Zentrum Gross- und Kleinbasels von 16.00 bis 22.00 Uhr getrommelt, gepfiffen und musiziert werden (Cliquenbummel).



