37 Mool schloofe… bis zem Morgestraich

24. Januar 2004 | Von | Kategorie: Nachrichten

«Der Goschdym-Träger übernimmt die Verantwortung für den ordentlichen
Zustand des Goschdyms. Bei Jugendlichen bedarf es der Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten, der ebenfalls Mitglied in der Clique sein muss (…)
Zum vollständigen Goschdym gehört passendes braunes Schuhwerk. Bei
Auftritten mit unvollständigem Goschdym oder wenn Goschdymteile nach
Veranstaltungen liegen bleiben, ist ein vom Comité festgelegtes Bußgeld zu
entrichten (…) Das Verleihen des Goschdyms an Mitglieder, die länger als
ein Jahr in der Clique sind, ist dem Gruppenführer zu melden. Die Haftung
für das Goschdym bleibt beim Verleiher (…) In der Fasnachtswoche darf das
Goschdym rund um die Uhr getragen werden. Der übermäßige Genuss von Alkohol
­vor oder während der Teilnahme an Veranstaltungen ­ ist vom
Goschdym-Träger zu unterlassen.»

Ist das ein Auszug aus den neuen Statuten der VKB oder Olympia? Nein,
«Goschdym» ist nur durch «Häs» und «Clique» durch Narrenzunft zu ersetzen.
Und zwar die Narrenzunft Bitzenhofen-Oberteuringen…