Jetzt sieht und hört man sie wieder, die Dreikäsehoch, welche die schwere
Trommel mehr schleppen denn tragen, Binggis, die vor lauter Aufregung ihr
Piccolo auf die linke statt die rechte Seite halten, aber auch bestandene
Tambouren und Pfeifer sowie Fasnächtlerinnen und Fasnächtler der
schränzenden Zunft in Feld und Wald rund um Basel. Sie holen sich an
Marschübungen den letzten Schliff für die drey scheenschte Dääg. Was sie
dabei beachten müssen, steht in den «Polizeivorschriften betreffend die
Fasnacht». Sie erfahren u.a., dass von 8 bis 22 Uhr das «Trommeln, Pfeifen
und Musizieren (Guggemuusige)» erlaubt ist. Und damit haben jetzt alle
Trommelhunde und Pfeiferprimadonnen schwarz auf weiss und polizeilich
aktenkundig, was die von ihnen geschmähten «Schränzbrieder» tun eben:
musizieren.
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