Es war – zumindest aus Fasnachtsoptik – das Thema des Wochenendes: Das seit 1852 geltende Trommelverbot in Basel soll aufgehoben werden. Basler Fasnacht Online machte die Idee von Patrick Stalder, die in eine Motion von CVP-Grossrat Balz Herter mündete, publik – und alle Medien nahmen das Thema dankbar auf. An der April-Sitzung wird nun der Grosse Rat darüber entscheiden, ob die von 26 Grossräten unterzeichnete Motion an die Basler Regierung überwiesen werden soll.
Bis eine allfällige Aufhebung des Trommelverbots Tatsache würde, vergeht also noch Zeit. Bis dahin gilt die Regelung, dass Bewilligungen beim Waffenbüro im Spiegelhof eingeholt werden müssen. Basler Fasnacht Online sprach dazu mit Klaus Mannhart, Leiter Kommunikation des Justiz- und Sicherheitsdepartements des Kantons Basel-Stadt. Er nimmt Kritiker den Wind aus den Segeln, die künftig einen akkustischen Wildwuchs in der Stadt befürchten.
In welchen Situationen ist die Basler Polizei heute primär mit dem Trommelverbot konfrontiert?
Klaus Mannhart: Primär in Form von eines verwaltungstechnischen Aktes. Reklamationen gibt es praktisch keine.
Wie wird die Motion zur Aufhebung des Trommelverbots kommentiert?
Salopp formuliert: Zum Glück haben wir in Basel keine grösseren Probleme.
Also eingeschränkte Zustimmung?
Wenn das ganze Jahr «geruesst» werden darf, dann kann man auch nicht mehr die Tage zählen, bis es «ändligg» wieder soweit ist… (lacht)
Kommt die Forderung nach einer Aufhebung des Trommelverbots überraschend?
Nein. Die Aufhebung der Verordnung aus dem Jahr 1852 stand schon einmal zur Debatte. Der damals zuständige Polizeidirektor Karli Schnyder lehnte es – so wurde es mir zugetragen – aus «Nostalgiegründen» ab, diese schon damals wohl älteste noch geltende Verordnung aufzuheben.
Welche Chancen hat die Motion auf politischer Ebene?
Die Chancen sind durchaus intakt.
Würde bei einem Wegfall der heute nötigen Trommelbewilligungen eine Einnahmequelle des Staates versickern?
Nein, Trommelbewilligungen kosten nicht. 2009 wurden übrigens 137 solche Bewilligungen ausgestellt und kein einziges Gesuch verweigert. Auf telefonische Anfragen hin wurde die Trommelbewilligung sogar per Post zugestellt. So gesehen sparen wir unter dem Strich sogar Geld, sollte die Motion erfolgreich sein.
Trommelverbot hin oder her: An Bummelsonntagen hat zuletzt die Unsitte Einzug gehalten, dass schon tagsüber in Basel musiziert wird, obwohl dies eigentlich erst ab 16 Uhr erlaubt wäre.
An einem Bummelsonntag muss man halt die Augen etwas zudrücken.
Weitere Informationen:
alle Infos zur Entstehung der Motion
Interview mit Balz Herzer zur Motion
Motion zur Aufhebung des Trommelsverbots (PDF-Datei)
«Verordnung in betreff des Trommelns» vom 10. Januar 1852 (PDF-Datei)
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