Hand aufs Herz: Weshalb unterstützen Parlamentarier eine solche Fasnachtsidee? Gibt es keine wichtigeren Geschäfte?
Balz Herter: Vorneweg: Ich habe grösste Mühe mit unnötigen Verboten. Es kann nicht sein, dass für jeden Auftritt mit dem vermutlich am meisten gespielten Instrument unserer Stadt eine Genehmigung eingeholt werden muss. Zukünftig sollte man ohne Bewilligung ein Ständeli bringen dürfen. Dies erspart sowohl dem Antragssteller wie auch dem Justiz- und Sicherheitsdepartement viel Arbeit.
Die eingereichte Motion zur Aufhebung des Trommelverbots hat also, wenn man so will, durchaus auch einen ernsten Hintergrund.
Als ich die Trommelverordnung von 1852 vor zwei Jahren das erste Mal las, schmunzelte ich gewaltig. Dort wird das Trommeln unter anderem mit der Begründung verboten, dass die durch den Lärm aufgescheuchten Pferde schlimme Unfälle verursachen können. Diese Formulierungen sind alles andere als zeitgemäss.
Welche Chancen rechnest Du Dir mit der Motion aus?
Ich hoffe darauf, dass das Parlament meine Meinung teilt und diese antike Verordnung den Rhein hinunter schickt. Eine Basler Trommel sollte zukünftig nicht anders behandelt werden als andere Instrumente.
Trotzdem: Die Aufhebung des Trommelverbots steht in einem krassen Widerspruch zu den Ängsten einer ohnehin schon lärmgeplagten Basler Bevölkerung. Wie passt das
zusammen?
Ich denke nicht, dass sich die Basler Tambouren nun jeden Tag zu einem Cortège treffen werden – oder zu jeder Tages- und Nachtzeit auf dem Instrument üben. Die Polizei hat genügend Möglichkeiten, um bei Lärmklagen oder Nachtruhestörungen durchzugreifen.
Es geschieht im Zusammenhang mit dieser Motion ja für die Fasnachtswelt wahrlich Wundersames: Die Aufhebung des Trommelverbots wird auch von anderen Gruppierungen, namentlich Pfeifern und Guggemusikern, unterstützt. Weshalb eine solche Verbrüderung?
Vermutlich werden auch Nicht-Tambouren einsehen, dass diese Verordnung höchstens noch in einem Buch über die verrücktesten Gesetze etwas verloren hat!
Welches Feedback habt ihr bisher erhalten?
Ich habe bei zahlreichen Gesprächen herausgespürt, dass dies ein Thema ist, das nicht nur mich als Trommler stört. Die Motion ist mit 26 Unterzeichnenden breit abgestützt. Mindestens zwei Personen von jeder der acht Fraktionen unterstützen mein Anliegen und haben deshalb unterschrieben.
Gibt es ein erstes Feedback der Regierung?
Im letzten Jahr habe ich mein Anliegen mit einem Regierungsmitglied besprochen. Nachdem er die Verordnung las, konnte ich ein breites Grinsen in seinem Gesicht feststellen.
Mit welchem Zeitplan muss gerechnet werden?
Der genaue Zeitplan kommt auf den Regierungsrat an. Er muss dem Grossrat nun innert drei Monaten eine schriftliche Stellungnahme zukommen lassen. Danach beschliesst das Parlament, ob es das Anliegen für prüfenswert halten. Sollte dies der Fall sein, hat die Regierung vier Jahre Zeit, um die Forderung zu erfüllen. Ich hoffe aber, dass es schneller geht!
Weitere Informationen:
alle Infos zur Entstehung der Motion
Interview mit Klaus Mannhart (Sprecher Justiz- und Sicherheitsdepartement)
Motion zur Aufhebung des Trommelsverbots (PDF-Datei)
«Verordnung in betreff des Trommelns» vom 10. Januar 1852 (PDF-Datei)
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